Beitragsordnung 2011 des TSV Fichte Hagen 1863 e.V.
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 21. April 2011 um 05:40 Uhr Geschrieben von: Der geschäftsführende Hauptvorstand
§ 1 Geltungsbereich
1. Die Festlegung dieser Beitragsordnung erfolgte durch die
Mitgliederversammlung des TSV Fichte Hagen am 17.04.2010.
Sie ist nicht Bestandteil der Satzung.
2. Die Beitragsordnung gilt für die Mitglieder des TSV Fichte Hagen 1863 e.V.
3. Sonderbeiträge sind von dieser Beitragsordnung nicht berührt.
Diese werden von Mitgliederversammlungen der untergliederten
Abteilungen eigenständig beschlossen und sind dem geschäftsführenden
Hauptvorstand bei entsprechendem Beschluss der Abteilung und bei
Veränderungen mitzuteilen.
§ 2 Beiträge
Durch die Mitgliederversammlung am 17.04.2010 wurde die Höhe der
Jahresbeiträge ab 01.01.2011 wie folgt festgelegt:
1. Einzelbeiträge
a) Erwachsene ab 21. Lebensjahr.................................... 93,00 Euro
b) Rentner ab 63. Lebensjahr........................................... 60,00 Euro
c) Studenten und Auszubildende bis zum
27. Lebensjahr bei Vorlage des Ausweises................... 60,00 Euro
d) Jugendliche vom 15. - 20. Lebensjahr........................... 60,00 Euro
e) Kinder bis zum 14. Lebensjahr...................................... 33,00 Euro
2. Familienbeiträge (in einem Haushalt lebend)
a) 2 Personen.................................................................... 138,00 Euro
b) 3 Personen (Höchstbeitrag)........................................... 168,00 Euro
c) Rentner-Ehepaar (einer min. 63 Jahre).......................... 102,00 Euro
§ 3 Aufnahmegebühr
Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 6,00 Euro je neuem Mitglied im Lastschriftverfahren und 12,00 Euro je Mitglied bei Rechnungsstellung.
§ 4 Kostenbeteiligung
Das Mitglied wird an den Kosten beteiligt, die entstehen, wenn
1. die im Lastschrifteinzug angegebene Bankverbindung nicht mehr
besteht oder nicht über die notwendige Deckung verfügt und dieses
nicht bis zum 30. November des Jahres vor der Beitragserhebung mitgeteilt
wurde.
Mahngebühr: 5,00 Euro
2. die Zahlung nicht zu den unter § 5 genannten
Zahlungsterminen eingegangen ist.
Mahngebühr: 5,00 Euro
§ 5 Zahlungstermine
Die Zahlungstermine für die jährlichen Mitgliedsbeiträge sind wie folgt festgelegt:
Nach Anforderung am 15. Februar jeden Jahres (auf Wunsch des Mitglieds halbjährlich am 15. Februar/15. August jeden Jahres) oder spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung.
§ 6 Abweichen von der Beitragsordnung
Der geschäftsführende Hauptvorstand ist berechtigt, in besonderen, einzelnen und begründeten Ausnahmefällen von der festgesetzten Beitragshöhe abzuweichen.
(z.B. bei Arbeitslosigkeit, Wehr- und Ersatzdienstleistende auf Antrag und besonderen Nachweis.
Eine Mitteilung über solche Entscheidungen über den geschäftsführenden Hauptvorstand hinaus erfolgt nicht.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt am 01.01.2011 in Kraft.
Änderungen oder Ergänzungen der Beitragsordnung sind von der Mitgliederversammlung auf Antrag des Hauptvorstandes zu beschliessen.
Hagen, 17. April 2010
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